
Die unterjährige Verbrauchserfassung bedeutet, dass Verbrauchsdaten – z. B. für Heizung und Warmwasser – nicht nur einmal jährlich, sondern regelmäßig während des Jahres erfasst und den Bewohnern bereitgestellt werden.
Konkret heißt das:
- Die Zähler messen monatlich, wie viel Energie verbraucht wurde.
- Diese Verbrauchswerte werden den Bewohnern jeden Monat zur Verfügung gestellt (meist digital).
- Dadurch entsteht ein laufender Überblick, statt erst am Jahresende eine Überraschung zu erleben.
Warum wird das ab 2026 Pflicht?
Im Zuge der Klimaschutzmaßnahmen und EU‑Vorgaben sollen Haushalte ihren Energieverbrauch besser nachvollziehen und reduzieren können. Wer früh erkennt, dass der Verbrauch steigt, kann schneller reagieren – z. B. durch geändertes Heizverhalten.






