Mietverwaltung bedeutet, dass die Hausverwaltung das gesamte Objekt stellvertretend für die Eigentümerin oder den Eigentümer bewirtschaftet.
Bei der Sondermietverwaltung wird die als Kapitalanlage angeschaffte Eigentumswohnung ("Sondereigentum") betreffend aller Angelegenheiten, welche die Vermietung betreffen zusätzlich zum Gemeinschaftseigentum von der Hausverwaltung mitbetreut.
Wann ist eine Mietverwaltung bzw. Sondermietverwaltung sinnvoll?
Die Auslagerung der Mietverwaltung an die H+G Hausverwaltung GmbH kann beispielsweise bei Zinshäusern der Größenordnung von 6-9 Parteien sinnvoll sein, da ein solches Objekt bereits viel Verwaltungsaufwand bedeutet und betreuungsintensiv ist.
Welche Vorteile entstehen durch die Mietverwaltung bzw. Sondermietverwaltung?
Eine Sondermietverwaltung ist immer dann attraktiv, wenn die Kapitalanlegerin oder der Kapitalanleger das Investment in eine Immobilie als passives Investment betrachtet oder räumlich vom Objekt weiter entfernt wohnt.
Delegieren statt durchdrehen:
Die Auslagerung dieser Arbeit an die H+G Hausverwaltung GmbH bringt zwei entscheidende Vorteile mit sich:
Zum einen können Sie Ihr kapital passiv für Sie arbeiten lassen und sich weiter auf Ihre Tätigkeit konzentrieren.
Zum anderen werden Sie nicht ständig mit neuen Problemstellungen konfrontiert, welche Sie viel Zeit kosten. Für uns als Hausverwaltung sind diese Aufgaben Routine.
Wir als Ansprechpartner für Ihre Mieterinnen und Mieter
Bevollmächtigung für Standardvorgänge:
Sie statten uns mit einer Vollmacht aus, welche uns bevollmächtigt stellvertretend für Sie die Kommunikation mit Ihren Mieterinnen und Mietern sowie den lokalen Behörden und Versorgungsträger zu übernehmen.
Bei Bedarf oder auf Wunsch kann diese Vollmacht auch die Kommunikation mit Versicherungen und anderen Hausverwaltungen (z.B., wenn die WEG-Verwaltung des Objekts bei einer anderen Hausverwaltung als der H+G Hausverwaltung GmbH liegen sollte) umfassen.
Der Umfang der Bevollmächtigung wird mit Ihnen abgestimmt. Sie delegieren an uns, was Sie an Aufwand auslagern möchten – und behalten gleichzeitig die Kontrolle über die Prozesse, welche Sie selbst steuern möchten. Häufig haben unsere Kundinnen und Kunden beispielsweise eigene Versicherungspartner und kümmern sich um die Versicherung des Zinshauses selbst.
Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern:
Die Kommunikation mit Ihren Mieterinnen und Mietern übernehmen fortan wir. Egal ob diese die Einhaltung der Hausordnung oder eine Rückfrage zur Hausgangreinigung betrifft. Wir stehen bereit.
Ihren Mieterinnen und Mietern stellen wir uns zum Zeitpunkt der Mandatsübernahme hierzu per Brief vor und kommunizieren unsere Kontaktdaten.
Mieterhöhungsverlangen und Mietrückstände:
Unangenehme Themen müssen Sie künftig nicht länger selbst ansprechen. Wir übernehmen auf Wunsch das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB.
Sollten Ihre Mieterin oder Ihr Mieter mit der monatlichen Mietzahlung in Rückstand geraten, übernehmen wir auch hier die Kommunikation und finden eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten.
Streit unter Nachbarn:
Leider gehören Konflikte unter Nachbarn fast in jedem größeren Mietobjekt zur Tagesordnung. Oft versuchen Mieterinnen oder Mieter dann die Vermieterin oder den Vermieter als Streitschlichter einzuschalten. Künftig übernehmen wir die Vermittlung für Sie und verweisen ggf. bei Bedarf auf die Hausordnung um den Konflikt zu lösen.
Betriebskostenabrechnung und regelmäßiger Mieteingang
Buchhaltung betreffend Ihrer Immobilie:
Wenn Sie uns die Mietverwaltung für Ihr Zinshaus anvertrauen, übernehmen wir die komplette Buchhaltung rund um das Objekt. Wir stellen uns bei allen Lieferanten und Behörden als Ansprechpartner mit unserer Rechnungsadresse vor. Wir prüfen und verbuchen die Belege unterjährig und gleichen die Buchhaltung einmal monatlich mit dem Kontoauszug Ihrer Bank ab. Rechnungen werden von uns nach Fälligkeit ausgeglichen. Zahlungseingänge überwacht.
Jährliche Betriebskostenabrechnung:
Die jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihren Mieterinnen und Mieter wird häufig als lästig empfunden und deshalb aufgeschoben. Belege sind zu sortieren und sichten, Unklarheiten bestehen, besonders bei unterjährigen Nutzerwechseln.
Gerne nehmen wir Ihnen diese für Sie und erstellen die Betriebskostenabrechnungen im Rahmen unseres Mandats und versenden diese an Ihre Mieterinnen und Mieter per Post.
Regelmäßiger Mieteingang:
Wir stellen zum Monatsanfang auf dem jeweiligen Personenkonto die Miete fällig und verbuchen gemäß Kontoauszug den Zahlungseingang. Dabei prüfen wir, ob die Miete fristgerecht und in voller Höhe eingegangen ist.
Intern verbuchen wir den eingegangenen Mietzins dann auf unterschiedliche Sachkonten, wie in der Anlage V aufgeteilt: Netto-Kaltmiete, Stellplatzmiete und Betriebskostenvorauszahlung.
Vorbereitung des Jahresabschlusses:
Wir reporten für Sie auf Jahressicht für Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater den eingegangenen Mietzins, die abgerechneten Betriebskosten sowie die nicht-umlagefähige Aufwendungen.
Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater muss dann nur noch die Abschreibung (AfA) und den Aufwand für geleisteten Zinsdienst ergänzen, sollten uns diese Werte nicht vorliegen.
Neuvermietung
Neuvermietung von Wohnraum:
Steht ein Nutzerwechsel an, organisieren wir die Neuvermietung Ihrer Wohnung in Zusammenarbeit mit unserem starken Partner, der Immobilien Zentrum Vertriebs GmbH.
Optimale Rendite:
Wir ermitteln den optimalen Quadratmeterpreis und organisieren bei Bedarf vor Neuvermietung kleinere Schönheitsreparaturen.
Wohnungsübergabe:
Einzug und Auszug begleiten wir in Ihrem Auftrag. Es werden sämtliche Zählerstände dokumentiert. Sanitärgegenstände, Fenster und Elektrik werden auf Funktion geprüft. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel wird geprüft und dokumentiert.