H+G Hausverwaltung GmbH

Zuverlässig und gut erreichbar

Übersicht:

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Die H+G Hausverwaltung GmbH stellt sich vor

Unsere Qualifikation und unser Angebot:

Die H+G Hausverwaltung GmbH erfüllt alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen, welche an das Amt der WEG-Verwalterin gestellt werden. Die H+G Hausverwaltung GmbH ist seit September 2016 im Bereich der WEG-Verwaltung tätig. Die Immobilien Zentrum Management GmbH seit 30 Jahren. Seit 2024 treten beide Gesellschaften fortan als H+G Hausverwaltung GmbH auf.

Derzeit verwalten wir rund 3.000 Wohneinheiten in Regensburg und Umgebung, verteilt auf 70 Liegenschaften. Mit unseren drei zertifizierten Verwalterinnen und Verwaltern sowie drei Buchhalterinnen, ergänzt um ein starkes Backoffice sowie unsere Auszubildende sind wir weiter auf Wachstumskurs. Wir freuen uns, Ihr Objekt in unsere Betreuung aufzunehmen.

Angebot WEG-Verwaltung

Preisliste:

Zur groben Orientierung soll die folgende Tabelle dienen. Wenn Sie Ihr Objekt bei uns anfragen, können wir Ihnen auf Basis Ihrer Unterlagen und dem tatsächlichen Aufwand ein individuelles Angebot erstellen. Besonders bei Neubauten sind wegen des geringeren Erhaltungsaufwands Rabatte möglich.

Objektgröße der Wohnanlage: Nettopreis je WE:
ab 30 Wohneinheiten 29,50 €
ab 50 Wohneinheiten 27,50 €
ab 70 Wohneinheiten 25,00 €

Betreuung der Eigentümerinnen und Eigentümer:

Wir betreuen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Eigentümergemeinschaft umfassend. Wir stehen für eine gute Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon und nehmen uns Ihrer Anliegen an.

Abhalten der Eigentümerversammlung:

Wir organisieren einmal jährlich die ordentliche Eigentümerversammlung unter Berücksichtigung der Ladungsfristen. Wir wählen einen für die Größe der Eigentümergemeinschaft passende Räumlichkeit und achten dabei auf eine günstige Raummiete.

Beschlüsse und Beschlusssammlung:

Wir bereiten Beschlüsse gründlich vor. Wenn angemessen, holen wir zuvor mehrere Angebote ein. Die von Ihnen gefassten Beschlüsse werden von uns nächstmöglich durchgeführt und im Protokoll und der Beschlusssammlung zeitnah dokumentiert.

Laufende Instandhaltung und Instandsetzung:

Wir überwachen die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir achten auf gepflegte Wege und Grünflächen, saubere Sammelgaragen und eine gut funktionierende und gewartete Heizungsanlage.

Vergabe von Reparaturaufträgen:

Durch unser breitgefächertes Handwerkernetzwerk sind wir in der Lage, Reparaturarbeiten auszuschreiben, bzw. anzufragen. Wir haben für die meisten Standardreparaturen einen qualifizierten Partnerbetrieb in unserem Netzwerk. Egal ob Fassaden, Fenster, Dächer, Sanitär, Elektro oder Baumpflege.

Fristgerechte Jahresabrechnung:

Nachdem alle Jahresabrechnungen der Versorger bei uns eingegangen sind, beginnen wir umgehend mit der Erstellung der Jahresabrechnungen. Unsere Buchhaltung ist grundsätzlich monatsaktuell, weshalb wir schnell auf Basis dieser Buchhaltung die Jahresabrechnung samt Anlage Heizkosten erstellen können.

Zusatzdienste für Kapitalanleger

Optionale Zusatzdienste für Eigentümerinnen und Eigentümer:

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einer von der H+G Hausverwaltung GmbH verwalteten Wohnanlage können Sie folgende Dienste auf Wunsch zusätzlich bei Bedarf beauftragen:

Dienstleistung: Nettopreis:
Erstellung der Jahresabrechnung gegenüber Mieterin/Mieter 150,00 €
Erstellung Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe Einzug/Auszug 60,00 €
Sondermietverwaltung (enthält Pos 1-2) 60,00 € mtl.
Neuvermietung Sondereigentum inkl. Internet-Inserat 1,5 Monatsmieten
Überwachung von Sanierungsmaßnahmen Sondereigentum 5 % vom Netto-Rechnungsbetrag

Angebot Mietverwaltung

Mietverwaltung für Zinshäuser

Informieren Sie sich auf unserer Themenseite zur Mietverwaltung, um zu erfahren, was wir für Sie tun können.

Da zahlreiche Wettbewerber kleine Objekte mit nur drei Wohneinheiten kategorisch ausschließen, sind wir vielleicht genau die richtige Immobilienverwaltung für Ihr Objekt in Regensburg.

Objektgröße des Zinshauses: Nettopreis:
ab 9 Wohneinheiten: 60,00 €
Neuvermietung Wohnung: 1,5 Monatsmieten

Mit Ihrer Liegenschaft zur H+G Hausverwaltung GmbH wechseln

Neubauten ab Bauträger:

Sie suchen eine WEG-Hausverwaltung für einen schlüsselfertigen Neubau? Einen Großteil der von uns betreuten Objekte haben wir direkt vom Bauträger übernommen. Wir betreuen diese Objekte seit Gründung der jeweiligen Eigentümergemeinschaft und wissen, worauf es ankommt: Werterhalt durch Pflege und sinnvolle Wartungsverträge.

Sie planen einen Verwalterwechsel?

Ihre Liegenschaft wird aktuell von einer anderen Hausverwaltung betreut und Sie möchten die Dienstleistung ausschreiben?

Gerne unterstützen wir Sie als Verwaltungsbeirätin oder Verwaltungsbeirat bei diesem Prozess:

  • Wir erstellen Ihnen ein aussagekräftiges Angebot
  • Wir arbeiten mit Ihnen zusammen einen Verwaltervertrag im Entwurf aus
  • Wir bereiten für Sie den bei der bisherigen Verwaltung einzureichenden Beschlussantrag vor
  • Wir erstellen für Sie die notwendigen Kopien des Angebots, bzw. des Verwaltervertrags, sofern diese Dokumente mit der Ladung postalisch verteilt werden sollen.

Wir stellen den Kontakt zu zufriedenen Eigentümerinnen und Eigentümern her, bei denen Sie sich über unsere Arbeitsweise erkundigen können. Somit haben Ihre Miteigentümerinnen und Miteigentümer auf der Versammlung als weitere Entscheidungsgrundlage ein Testimonial oder mehrere Testimonials zur Hand.

Gerne stellen wir uns außerdem auf Ihrer Eigentümerversammlung persönlich vor.

Compliance

Wir achten auf Rechtssicherheit:

Wir erfüllen alle Voraussetzungen, welche eine gute Immobilienverwaltung erfüllen muss.

  • Erlaubnis nach § 34c GewO von der zuständigen Aufsichtsbehörde (IHK München) erteilt
  • Die allgemeinen Anforderungen an das Verwalteramt sowie Erfahrung in der Verwalterpraxis
  • Im Handelsregister eingetragene Gesellschaft
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht
  • Erfüllung der Versicherungspflicht

Welche Voraussetzungen muss ein WEG-Verwalter mitbringen?

Der Verwalter muss eine Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt bekommen haben und seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Der Verwalter muss die Interessen der Eigentümergemeinschaft wahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Wichtige Gesetze sind unter anderem das BGB, das HGB, das Wohnungseigentümergesetz (WEG), die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Ebenso zu nennen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Trinkwasserverordnung und das Eichgesetz (EichG). Insgesamt hat der WEG-Verwalter ca. 50 Gesetze zu beachten. (Quelle: Füllbeck/Fuhrländer, Praxisfälle für WEG-Verwalter, Haufe, 2. Aufl. 2020, S. 28).

Immobilienverwalter sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Nachweise über geleistete Fortbildungen sind entsprechend zu dokumentieren und auf Nachfrage offenzulegen.

Natürliche oder juristische Person?

Beim Verwalteramt handelt es sich um ein persönliches Amt. Es muss sich bei der Verwalterin oder dem Verwalter um eine natürliche oder juristische Person (OHG, KG, GmbH, AG) handeln. Bei den juristischen Personen ist aus dem Handelsregister ersichtlich, wer für die Gesellschaft handeln (Außenvertretung) darf.

Zertifizierung:

Der Verwalter muss zertifiziert sein, sonst entspricht dessen Bestellung nicht ordentlicher Verwaltung. Die Zertifizierung soll sicherstellen, dass der Verwalter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Grundlage hierzu ist die Neufassung des § 19 II (6) WEG. Für bestehende Verwalter gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2024, da entsprechende Zertifikate von den Industrie- und Handelskammern noch nicht angeboten werden. (Stand: November 2020 nach Anfrage bei der IHK Regensburg).

Siehe hierzu auch § 26a WEG: Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Gewerbeerlaubnis:

Der Verwalter muss zur Ausübung der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c I (4) erlangen. Es muss im Impressum der Firmenpräsenz im Internet die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de

Pflicht zur Fortbildung:

Die seit dem 01. August 2018 bestehende Fortbildungspflicht (Nachweis von 20 Fortbildungsstunden á 60 Minuten innerhalb von 3 Jahren gem. § 34c II GewO) muss erfüllt werden. Die Nachweise müssen fünf volle, darauffolgende Kalenderjahre aufbewahrt werden (§ 15b II (3) MaBV).

Die Kontrolle erfolgt auf Initiative der Behörde. Diese kann anordnen, dass der Verwalter eine Erklärung über geleistete Fortbildungsstunden in erforderlicher Höhe nach dem Muster der Anlage 3 zur MaBV unentgeltlich abzugeben hat.

Der Verwalter hat gemäß § 11 I (3) MaBV auf Anfrage der Auftraggeber (ETG) eine Informationspflicht und muss unverzüglich Angaben über berufsspezifische Qualifikationen und die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen machen.

Versicherungspflicht:

Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

Datenschutz innerhalb einer Eigentümergemeinschaft?

Im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft (ETG) gibt es grundsätzlich keinen Datenschutz. Dies gilt für alle zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums relevanten Daten.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer haben einen Anspruch auf eine korrekte und vollständige Eigentümerliste.

Wem dient der Verwalter?

Seit dem 01. Dezember 2020 gilt das WEMoG. Der Verwalter wird als das wichtigste Organ der Eigentümergemeinschaft (weitere wichtige Organe: Die Eigentümerversammlung, der Verwaltungsbeirat) festgeschrieben. Der Verwalter dient somit als ausführendes Organ der Eigentümergemeinschaft.

Haftungsausschluss:

Diese Internetseite stellt keine Rechtsberatung dar. Die Seite soll lediglich einen Überblick über unser Dienstleistungsportfolio geben. Alle Angaben sind ohne Gewähr oder Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Verbindliche Auskünfte holen Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt ein.