H&G Verwaltungs OHG

Zuverlässig und gut erreichbar

Übersicht:

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Unsere Dienste für Sie

Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer in einer von uns verwalteten Liegenschaften?

Sprechen Sie uns bitte an, wir helfen gerne.

Reichen Sie einen Beschlussantrag ein oder fordern Sie bei uns Dokumente an. Am besten unter der Ihnen bekannten E-Mail-Adresse oder werktags telefonisch unter der Rufnummer 0941 569535-38. Wir sind von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar.

Notdienst:

Der Notdienst wird im Regelfall vom jeweiligen Hausmeisterdienst des Objekts durchgeführt. Die jeweilige Telefonnummer ist am schwarzen Brett der Liegenschaft bekanntgegeben.

Nutzerwechsel melden

Nutzerwechsel sind bei der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen

Für eine korrekte Heizkostenabrechnung melden Sie bitte jeden Nutzerwechsel (Einzug, Auszug, Leerstand) schnellstmöglich schriftlich bei der H&G Verwaltungs OHG per E-Mail.

Wir melden den Nutzerwechsel taggenau dem Messdienst, welcher dann je Nutzungszeitraum eine separate Anlage über Heizkosten und Warmwasserverbrauch erstellt.

Eine Zwischenablesung ist in der Regel nicht zwingend erforderlich

Die Messgeräte speichern im Regelfall zwölf Einzelwerte. Zieht Ihre Mieterin oder Ihr Mieter also zum Monatsende aus, müssen Sie uns im Normalfall keine Zählerstände oder Messwerte nennen. Es empfiehlt sich aber dennoch, die Werte zur besseren Transparenz im Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten.

Bitte denken Sie daran, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen

Ihre Mieterin bzw. Ihr Mieter muss sich umgehend bei der zuständigen Meldebehörde melden. Bitte stellen Sie hierzu eine Wohnungsgeberbestätigung aus. Das entsprechende Formular können Sie online herunterladen.

Aktualisierung der Namensschilder auf Klingel und Briefkasten

Wir melden die neuen Namen dem Hausmeisterdienst der Wohnanlage. Dieser sorgt für eine saubere und einheitliche Beschriftung der Klingel- und Briefkastenanlage.

Wohnungsschlüssel anfertigen lassen

Sie benötigen weitere Wohnungsschlüssel?

Wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter einen Schlüssel bei Ihnen angefragt hat – oder Sie als Selbstnutzerin oder Selbstnutzer weitere Schlüssel zu Ihrer Wohnung benötigen, können Sie diese jederzeit bei uns anfragen.

Die Schlüsselkarte wird von uns verwahrt:

Wir haben die Schlüsselkarte (Schließplan) zum Objekt bei einem lokalen Schlüsseldienst hinterlegt. Ohne diese Schlüsselkarte können zur zentralen Schließanlage aus Sicherheitsgründen keine Schlüssel angefertigt werden. Wir berechnen Ihnen die angefertigten Schlüssel zum Selbstkostenpreis weiter und stellen Ihnen diese schnell und sicher in einer Luftpolstertasche per Post zu. Natürlich kann jederzeit auch eine persönliche Übergabe organisiert werden.

Energieausweis anfordern

Sie benötigen einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Kopie des Energieausweis wünschen, da Sie Ihre Wohnung beispielsweise neu vermieten oder veräußern möchten, können Sie diesen jederzeit bei uns per E-Mail anfordern.

Sie benötigen weitere Dokumente?

Wenn Sie darüber hinaus weitere Unterlagen wie die Beschlussfassung, die Protokolle der letzten Versammlung, den aktuellen Wirtschaftsplan, eine Kopie der letzten Abrechnung, Baupläne oder Flurkarten benötigen, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Sollten uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen, händigen wir Ihnen diese als Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft gerne aus.

Spezial: Stellplatz elektrifizieren

Sie haben oder Ihre Mieterin bzw. Ihr Mieter hat sich ein Elektroauto gekauft?

Dank Förderung und einem immer breiteren Angebot am Markt entsteht immer häufiger der Wunsch, das Fahrzeug in der Sammelgarage mit Strom zu betanken.

KfW-Förderprogramm (Stand Sommer 2021):

Die KfW fördert Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden (Programm 440). Die Förderung gilt für die Installation an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Die Förderung gilt somit für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Es wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung gefördert. Ebenso die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

Sie können auf der Internetseite der KfW prüfen, ob Ihre Ladestation den Anforderungen der Förderung genügt und wie hoch die Fördersumme derzeit ausfällt.

Hürden bei der praktischen Umsetzung:

Im Regelfall sind im Bestand keine Lademöglichkeiten installiert oder vorgesehen. Es ist deshalb eine bauliche Veränderung notwendig. Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des WEG seit Dezember 2020 die Hürden zur Montage einer Ladeeinrichtung gesenkt.

Das Bild zeigt zwei, in einer Sammelgarage geparkte Elektrofahrzeuge, welche über eine Wallbox mti Strom betankt werden.

Im Bestand selten vorhanden: Lademöglichkeiten für elektrische Automobile. © Adobe Stock, #239079278

Wer trägt die Kosten der Maßnahme?

Dennoch ist weiterhin ein Mehrheitsbeschluss notwendig, wenn Sie eine entsprechende Ladevorrichtung an Ihrem Stellplatz anbringen möchten. Die Kosten der Maßnahme sind vom jeweiligen Sondereigentümer zu tragen. Die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen durch die Lademöglichkeit nicht unzumutbar benachteiligt werden (z.B. durch eine nicht optimal umgesetzte Aufputz-Kabelführung).

Ist ausreichend Ladestrom vorhanden?

Vor Durchführung der baulichen Veränderung ist zunächst zu prüfen, über welche Kapazität der Hausanschluss der Liegenschaft verfügt. Dies kann beispielsweise durch Messung der Stadtwerke ermittelt werden. Manchmal genügt auch ein Blick in die Dokumentation des Bauträgers.

Meist muss dann festgestellt werden, dass die Kapazität nur zur Elektrifizierung von zwei bis drei Stellplätzen ausreicht. Es kann also nicht jeder Stellplatz einer mittelgroßen oder großen Liegenschaft elektrifiziert werden. Dieser Umstand wird im Regelfall bei der Beschlussfassung von den anderen Eigentümerinnen und Eigentümern diskutiert.

Zentrales Lademanagement als Lösung:

Abhilfe kann ein zentrales Lademanagement schaffen, welches die Last gleichmäßig verteilt. Diese Lösungen sind jedoch mit Kosten von 2.000 bis 4.000 € je Stellplatz verbunden und damit sehr teuer. Denn es müssen alle Stellplätze gleichzeitig ausgerüstet werden, unabhängig vom jeweiligen Bedarf.

Das Thema wird die Eigentümergemeinschaften also noch die nächsten Jahre begleiten. Eine gute Vorbereitung der Beschlussfassung durch Angebots- und Informationseinholung ist notwendig.

Bei Planung und Durchführung der Maßnahme können lokale Elektriker und die Stadtwerke helfen.

Covid-19 Pandemie: Eigentümerversammlungen im Jahr 2021

Dürfen aktuell Eigentümerversammlungen abgehalten werden?

Gemäß Auskunft des Haus- und Grundbesitzervein Regensburg und Umgebung e.V. vom 25. Juni 2021 gegenüber der H&G Verwaltungs OHG dürfen ab einem dauerhaften Inzidenzwert unter 50 Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen (ohne Test) abgehalten werden. Somit auch Eigentümerversammlungen.

Vollständig geimpfte und genesene Teilnehmer werden dabei nicht mitgezählt. Es sind die hauseigenen Hygienevorschriften der jeweiligen Lokalität zu berücksichtigen.

Interner Link: Statusübersicht: Findet meine Eigentümerversammlung statt?

Externer Link: Infoblatt (PDF) Haus- und Grundbesitzerverein zur Pandemie

Treten Sie mit uns in Verbindung

Jetzt Angebot anfragen!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie an einem Angebot interessiert sind, treten Sie bitte gerne jederzeit per E-Mail oder Telefon mit uns in Kontakt.

Postanschrift:

H&G Verwaltungs OHG
Am Reißbrunnen 5
93161 Sinzing

Telefon: 0941 569535-38
E-Mail: mailbert@hg-regensburg.de